Nutzungs-, Haftungs- und Freistellungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

1. Gestattung zur Nutzung des kabellosen Internetzugangs

Der SV Harderberg einen kabellosen Internetzugang (WLAN) zur Verfügung. Er bietet dem User für die Dauer seines Aufenthaltes die Möglichkeit einer Mitbenutzung dieses Internetzugangs über WLAN. Der Sportverein ist nicht in der Lage und auch nicht im Rahmen dieser Mitbenutzung durch den User verpflichtet, die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit dieses Internetzuganges für irgendeinen Zweck, auch volumenmäßig, zu gewährleisten.

 

2. Haftungsbeschränkung

Dem User ist bekannt, dass das WLAN lediglich die Zugangsmöglichkeit zum Internet herstellt. Darüber hinausgehende Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Virenschutz, Firewall o.ä.) stellt der Sportverein nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr verwendet eine WPA2-Verschlüsselung, so dass die missbräuchliche Nutzung Dritter so gut wie ausgeschlossen ist und die Daten nicht durch Dritte eingesehen werden können. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den Sportverein. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Users. Für Schäden an Enderäten oder Daten des Users, die durch die Nutzung des WLANs entstehen, übernimmt der Sportverein keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden vom Sportverein und/oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

 

3. Verantwortlichkeit des Users

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der User alleine verantwortlich. Nimmt der User über das WLAN Dienste Dritter in Anspruch, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Der User verpflichtet sich insbesondere bei Nutzung des WLANs geltendes Recht einzuhalten. Insbesondere wird der User

  • keine urheberrechtlich geschützten Werke widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Up- und Download bei Filesharing-Programmen oder ähnlichen Angeboten;
  • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
  • geltende Jugendschutzvorschriften beachten;
  • keine herabwürdigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
  • das WLAN nicht zur Versendung von Spam und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

 

4. Freistellung des Sportvereins von Ansprüchen Dritter

Der User stellt den Sportverein von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf eine

rechtswidrige Verwendung des WLANs durch den User und/oder auf einen Verstoß gegen die vorliegende

Vereinbarung zurückzuführen sind. Diese Freistellung erstreckt sich auch auf die mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängenden Kosten und Aufwendungen.

 

5. Dokumentation

Der User wurde darüber informiert, dass jede Nutzung des WLANs des Sportvereins mit IP-Adresse, MAC-Adresse, Datum und Dauer dokumentiert und archiviert wird, um den Sportverein wenn nötig schadlos zu halten und um nachzuweisen, welcher User wann das WLAN genutzt hat.